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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007 - L 4 KR 382/04   

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https://dejure.org/2007,28879
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007 - L 4 KR 382/04 (https://dejure.org/2007,28879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.09.2007 - L 4 KR 382/04 (https://dejure.org/2007,28879)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. September 2007 - L 4 KR 382/04 (https://dejure.org/2007,28879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit beim Zeitungszusteller

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28a SGB IV; § 28h Abs. 2 SGB IV; § 28p Abs. 1 S. 1 SGB IV; § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
    Verteilen von einem wöchentlich erscheinenden Anzeigenblatt als versicherungspflichtige Tätigkeit; Persönliche Abhängigkeit als Kriterium für die Feststellung einer selbstständigen Arbeit; Selbstständige Arbeit wegen fehlender Vereinbarung über einen nach der Dauer der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilen von einem wöchentlich erscheinenden Anzeigenblatt als versicherungspflichtige Tätigkeit; Persönliche Abhängigkeit als Kriterium für die Feststellung einer selbstständigen Arbeit; Selbstständige Arbeit wegen fehlender Vereinbarung über einen nach der Dauer der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007 - L 4 KR 382/04
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben Letztere den Ausschlag (vgl BSG Urteil vom 22. Juni 2005 - Az.: B 12 KR 28/03 R - in SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007 - L 4 KR 382/04
    Diese Gesamtbetrachtung unter individuellen Aspekten des jeweiligen Zustellers ist um so mehr erforderlich, als das BSG in einem der hier vorliegenden Sachverhaltsgestaltung durchaus ähnlichen Verfahren entschieden hat, dass allein die Verteilung von Zeitungen von bestimmten Umschlagplätzen einmal wöchentlich zu bestimmten Zeiten nicht auf eine abhängige Beschäftigung schließen lasse, wenn - wie hier - kein nach der Dauer der Tätigkeit bemessener Lohn vereinbart werde, im Falle der Verhinderung (gleich aus welchem Grunde) der betroffene Zusteller selbst für Ersatz zu sorgen habe und keine Vereinbarungen über Urlaub getroffen wurden (vgl. BSG, Urteil vom 27. November 1980, AZ: 8a RU 26/80, veröffentlicht in USK 80246).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2006 - L 4 KR 57/02

    § 7 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) als Beurteilungsmaßstab

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2007 - L 4 KR 382/04
    Ausgangspunkt ist daher zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2006, AZ: L 4 KR 57/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 4 KR 109/09
    Hierzu stützt sie sich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. September 2007 (L 4 KR 382/04).

    Schon dies impliziert, dass eine durch Verwaltungsakt der zuständigen Stelle erfolgende Feststellung einer abhängigen Beschäftigung und damit der Versicherungspflicht eines Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber sich auf bestimmte, namentlich zu nennende Beschäftigte beziehen muss, dass aus dem Bescheid hervorgehen muss, auf welche vertraglichen Bestimmungen Bezug genommen wird, und auf welche tatsächlichen Gegebenheiten bei dem Beschäftigten die Feststellungen gestützt werden (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. September 2007, L 4 KR 382/04).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 4 KR 517/11
    Bei isolierten Statusfeststellungsstreitigkeiten kann vor diesem Hintergrund bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Bedeutung nicht im Vorgriff auf gerade noch nicht streitgegenständliche Beitragsforderungen abgestellt werden, weshalb bei mangelnden Anhaltspunkten für ein sonstiges wirtschaftliches Interesse regelmäßig der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen ist (wie hier z.B.: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Februar 2011 - L 11 R 5686/10 B - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009 - L 8 KR 245/07 - Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 9. November 2009 - S 14 R 928/08 - Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 28. Oktober 2009 - L 1 KR 36/07 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2009 - L 5 KR 28/07 - und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. September 2007 - L 4 KR 382/04; a. A. z.B.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Dezember 2011 - L 22 R 381/09; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. September 2011 - L 5 KR 122/10 B - und Beschluss vom 4. März 2011 - L 5 R 647/10 B - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - L 8 KR 101/09 - und Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 8 B 21/09 R - und Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Juni 2008 - L 1 B 351/07 KR).
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